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   OLG Karlsruhe, 01.04.1993 - 12 U 233/92   

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https://dejure.org/1993,17355
OLG Karlsruhe, 01.04.1993 - 12 U 233/92 (https://dejure.org/1993,17355)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.1993 - 12 U 233/92 (https://dejure.org/1993,17355)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 1993 - 12 U 233/92 (https://dejure.org/1993,17355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 2; MBKK 76 § 4 Abs. 4
    Behandlung durch einen bei einer GmbH angestellten Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2019 - 24 U 28/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Eine Ausnahme von dieser Beschränkung des Versicherungsschutzes wird indes für den Fall zugelassen, dass eine ambulante Behandlung durch angestellte Ärzte in einem Krankenhaus iSv § 4 Abs. 4 MB/KK 2009 vorgenommen wird, weil die Erwartung, dass die von einem niedergelassenen Arzt gewährte Heilbehandlung kunstgerecht durchgeführt und auf das medizinisch Notwendige beschränkt wird, bei einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus in zumindest gleichem Maße gerechtfertigt sei (BGH, a.a.O, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. April 1993 - 12 U 233/92).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Die h.M. in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1978, 589; OLG München VersR 1990, 614; LG Köln VersR 1992, 43; LG Mainz VersR 1992, 44; OLG Köln VersR 1992, 952; OLG Hamm VersR 1993, 427; OLG München VersR 1993, 428; OLG Düsseldorf VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1459) und Literatur (Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK Rdnrn. 21, 22; grundsätzlich so auch, allerdings mit Einschränkungen Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 4 MBKK 94 Rdnrn. 8 ff.; kritisch Taupitz VersR 1992, 1064; Dreher VersR 1995, 245) verlangt, dass der approbierte (Zahn-)Arzt sich öffentlich erkennbar zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis bereit erklärt hat; ist eine juristische Person Praxisinhaberin, sind die für sie tatsächlich tätig werdenden (Zahn-)Ärzte nicht in selbständiger Praxis tätig.
  • KG, 28.02.2003 - 6 U 262/01

    Krankenversicherung: Wirksame Ausschlussklausel über Behandlung durch

    Diese hatte er von der Beklagten ohne Rechtsgrund empfangen, weil sowohl der Arzt ... als auch Frau Dr. ... nach dem Sprachgebrauch des ärztlichen Berufsrechts (vgl. dazu BGH, VersR 1978, 267, 268; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Münster, VersR 1993, 428, 429) und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden (vgl. OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, r + s 1991, 31, 32) - keine niedergelassenen Ärzte - also solche mit eigener Praxis - im Sinne des § 4 Nr. 2 Satz 1 MBKK 94 waren und solchen auch nicht gleichgestellt werden können; denn sie haben nicht als bestimmte Personen ihre ärztlichen Leistungen der Öffentlichkeit angeboten, vielmehr war Anbieter allein der ärztliche Notdienst, in dessen Rahmen die beiden Ärzte - für die Öffentlichkeit zufällig - gerade tätig wurden.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 5 U 222/98

    Keine Leistungspflicht bei Behandlung in Krankenanstalt ohne Konzession

    Unter einer Niederlassung ist die Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis zu verstehen (BGHZ 70, 158, 161; OLG Köln, r + s 1991, 31; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459).
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